Am 1. März 2026 ist das revidierte Schiedsgesetz der Volksrepublik China in Kraft getreten. Es ist die erste umfassende Überarbeitung seit der ursprünglichen Verabschiedung im Jahr 1994.

Zentrale Änderungen

Die Reform führt erstmals ausdrücklich das Konzept des Schiedsorts ein. Damit wird klarer, welches Verfahrensrecht gilt, welches Gericht die Aufsicht führt und welche Nationalität ein Schiedsspruch hat. Für grenzüberschreitende Verträge ist das ein wichtiger Schritt, weil unklare Klauseln bisher erhebliche Unsicherheit schaffen konnten.

Außerdem erlaubt das Gesetz begrenzte Ad-hoc-Schiedsverfahren für bestimmte auslandsbezogene Streitigkeiten, insbesondere in Freihandelszonen oder staatlich bestimmten Bereichen. Ausländische Schiedsinstitutionen können in bestimmten Zonen operative Büros einrichten. Online-Verfahren werden gesetzlich anerkannt.

Was unverändert bleibt

China übernimmt das UNCITRAL Model Law nicht vollständig. Gerichte behalten eine starke Rolle bei einstweiligen Maßnahmen und Zuständigkeitsfragen. Ad-hoc-Schiedsverfahren bleiben begrenzt und sind nicht der allgemeine Standard für rein innerchinesische Fälle.

Bedeutung für Unternehmen

Unternehmen mit China-Verträgen sollten bestehende Schiedsklauseln prüfen. Insbesondere Schiedsort, Institution, Sprache, Anzahl der Schiedsrichter und Vollstreckungsstrategie sollten ausdrücklich geregelt sein. Die Reform schafft neue Möglichkeiten, ersetzt aber keine saubere Vertragsgestaltung.